Zusammengefasst
Lernen Sie die wunderschöne Inselwelt zwischen Tahiti und den Marquesas per Schiff kennen. Kommen Sie an Bord der Aranui 5. Das elegante Passagier- und Frachtschiff Aranui 5 ist seit November 2015 im Einsatz und verbindet Tahiti mit den Marquesas-Inseln. Es bietet Platz für 230 Passagiere und besitzt 103 Kabinen. Dieses Schiff versorgt die lokale Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, Medikamenten und mit verschiedenen Materialien und spielt eine wesentliche Rolle im Leben der Einheimischen. Zwischen atemberaubend grünen Landschaften und kristallklarem Meer verzaubert Sie die Südsee hier mit Ihrem einzigartigen Charme. Genießen Sie die familienfreundliche Atmosphäre auf dem Schiff. Sie werden schnell eine Bindung zur Besatzung aufbauen und live miterleben, wie die Vorräte auf den jeweiligen Inseln entladen werden. Bei den organisierten Zwischenstopps lernen Sie die lokale Bevölkerung kennen und besuchen unglaubliche, geschichtsträchtige Orte. Die Crew wird Sie während der Ausflüge begleiten und Ihnen intensive Einblicke in das ursprüngliche Leben der Marquesaner geben. Die entspannte Atmosphäre wird Ihr Herz im Sturm erobern. Die Kabinen an Bord sind alle komfortabel mit Klimaanlage eingerichtet, so dass Sie die Zeit an Bord ebenfalls genießen können.
„Aranui 5, für ein unvergessliches Erlebnis im Herzen der Marquesas-Inseln …“
Destination
Bora BoraMarquesas IslandsTahiti
Dauer des Aufenthalts
12 tage
Kategorie
Cruise Packages
Beschreibung
ohne Flüge -
ab/bis Papeete
Réf. aranui5
1. Tag: Abfahrt von Papeete (Tahiti) – Start der Route der „Marquesas Inseln“
Am späten Nachmittag verlassen Sie Papeete, werden von unserer Crew an Bord herzlich Willkommen geheißen
und segeln los zum Tuamotu-Archipel.
2. Tag: Fakarava
Fakarava wurde von der UNESCO zum Schutz seltener Arten als
Biosphärenreservat eingestuft und ist das zweitgrößte Atoll in
Französisch-Polynesien. Die Aranui wird am Pier „Rotoava“ anlegen. Sie
haben Zeit, das kleine Dorf, die aus Korallen gebaute Kirche und das
örtliche Kunsthandwerk zu entdecken. Genießen Sie einen Tag voller
Entspannung, Sonne und Strand, Schwimmen oder Schnorcheln
zwischen bunten tropischen Fischen. Für zertifizierte Taucher besteht
die Möglichkeit zum Tauchen. Optionale Aktivitäten: Fahrradverleih, E-
Bike, Quad, zertifiziertes Tauchen (Anmeldung an der Rezeption). (F M
A)
3. Tag: Auf See
Ein Tag zum Entspannen auf dem Pooldeck oder in unserer klimatisierten Lounge. Genießen Sie einfach die
Aussicht auf den Südpazifik, während Sie zu den faszinierenden Marquesas-Inseln segeln. Vorträge über die
Kultur und Geschichte der Marquesas-Inseln versetzen Sie in die Vergangenheit und vermitteln Ihnen einen
umfassenden Überblick über diese alte Zivilisation. Während der Kreuzfahrt haben Sie auch die Möglichkeit zu
lernen, wie Sie Ihre Hüften wie ein echter Tahitianer schwingen! Sie werden wahrscheinlich viele Abende damit
verbringen, sich mit Ihren Mitabenteurern aus der ganzen Welt auszutauschen. Die temperamentvolle
polynesische Crew wird Ihnen stolz ihre Lebensweise vorstellen und Sie mit polynesischen Liedern und
Rhythmen auf ihren Ukulelen, Gitarren und Trommeln unterhalten. (F M A)
4. Tag: Nuku Hiva (Taiohae – Hatieu – Taipivai)
Während die Aranui entladen wird, können Sie Taiohae, die kleine
Verwaltungshauptstadt der Marquesas, erkunden. Taiohae Cove ist
der Ort, an dem der Schriftsteller Herman Melville, damals ein 23-
jähriger Seemann, und ein Freund im Jahr 1842 von einem Walfänger
sprangen. Nach dem Frühstück gehen Sie von Bord und werden für
den Tagesausflug abgeholt (in Geländewägen). Der erster Halt wird ein
Besuch der Kathedrale von Taiohae sein. Sie können die Kathedrale
besichtigen oder auf den Markt gehen, um Kunsthandwerk zu kaufen.
Anschließend besuchen Sie die archäologische Stätte „Tohua
Kamuihei“ mit ihren riesigen Banyans und Petroglyphen. Beim
Mittagessen erwartet Sie eine erste Einführung in die traditionelle
Marquesan-Küche. Die Spezialität hier ist der „Umu“, ein unterirdischer
Ofen, in dem stundenlang Speisen gegart werden. Lokale Musik
während des Essens sorgt für eine tolle Atmosphäre. Im kleinen Dorf
Hatiheu können Sie ein Museum besuchen, das Nachahmungen von
Petroglyphen aus unerforschten Tälern zeigt. Ihre Tour geht weiter nach Süden Richtung Taiohae mit seiner
spektakulären Bucht, einem riesigen vulkanischen Amphitheater, das von hoch aufragenden Klippen mit
Wasserfällen dominiert wird. (F M A)
5. Tag: Ua Pou (Hakahau)
Von den Decks aus sehen Sie die einzigartigen Bergspitzen von Ua Pou. Während die Crew Vorräte, Zement,
Zucker und Säcke voller Kopra (getrocknete Kokosnüsse) und Obst ablädt, erkunden Sie das malerische Dorf
Hakahau und seine Kirche mit einer handgeschnitzten Holzplattform. Treffen Sie die talentierten Schnitzer und
Künstler der Insel, erklimmen Sie das Kreuz und genießen Sie einen atemberaubenden Blick auf die Berge,
üppigen Täler und das Hauptdorf. Es wird ein weiteres köstliches Marquesan-Mittagessen serviert: Brotfrüchte,
u. a. Marquesan-Grundnahrungsmittel mit Ziegencurry (eine Spezialität der Marquesas-Inseln), in Zitronensaft
und Kokosmilch mariniertem rohem Fisch, Taro und roten Bananen. Genießen Sie eine hervorragende
Tanzvorführung, einschließlich des traditionellen UA POU „Vogeltanzes“. (F M A)
6. Tag: Ua Huka (Vaipaee – Hane – Hokatu)
Diese Insel, auf der 1972 die erste Landebahn der Marquesas-Inseln
gebaut wurde, ist größtenteils trocken und beherbergt viele wilde
Pferde, Ziegen und Schweine. Am frühen Morgen wird die Aranui ein
beeindruckendes Manöver durchführen, eine 180-Grad-Kurve in der
herrlichen „Invisible Bay“ von Vaipaee. Besuchen Sie auf dem Festland
von Ua Huka das kleine Museum mit exquisiten Nachbildungen der
Marquesan-Kunst und fahren Sie mit Ihrem Geländewagen los, um die
Insel zu erkunden. Besuchen Sie das Arboretum, das aus der
Leidenschaft des ehemaligen Bürgermeisters der Insel entstanden ist,
bevor Sie das wunderschöne Dorf Hane erreichen. Das Mittagessen
wird in einem örtlichen Familienrestaurant serviert. Entdecken Sie
einige der Spezialitäten, Kunsthandwerke, Holzschnitzereien und
gravierten Kokosnussschalen. Nach dem Mittagessen kehren Sie mit
dem Geländewagen zum Boot zurück. Für die Mutigeren erwartet Sie
ein 3,2 km langer Spaziergang zurück vom Baumhaus. (F M A)
Meeresschildkröte
7. Tag: Tahuata (Vaitahu) – Hiva Oa (Atuona)
Die Aranui wird in der kleinen Bucht von Tahuata ankern. Der einzige Zugang erfolgt über das Meer, da es auf
Tahuata keinen Flughafen gibt. Auf dieser blattförmigen Insel erwartet Sie viel Geschichtsträchtiges. Im Jahr
1595 landeten spanische Entdecker im Dorf Vaitahu und eröffneten das Feuer auf eine Menge neugieriger
Inselbewohner, wobei etwa 200 Menschen getötet wurden. Tahuata ist auch der Standort der ersten
französischen Kolonie auf den Marquesas im Jahr 1842. Die große, vom Vatikan erbaute Kirche ist mit
wunderschönen Marquesan-Skulpturen und Buntglasfenstern geschmückt, die die Jungfrau Maria darstellen.
Tahuata ist berühmt für seine exquisite Küche, Knochen- und Helmschalenschnitzereien. Nach dem Mittagessen
an Bord kommt die Aranui in Hiva Oa an, wo Sie ausreichend Zeit haben, Atuona, das zweitgrößte Dorf der
Marquesas, zu erkunden. Hier lebte Paul Gauguin und schuf einige seiner Werke. Sie können auch den
Kolonialladen besuchen, in dem er sein Brot kaufte, sowie eine Nachbildung seines berüchtigten „Hauses des
Vergnügens“ und das Museum. Mit dem Geländewagen besuchen Sie die größte archäologische Stätte der
Marquesas-Inseln, „Tohua Taa’oa“. Wenn Sie den Hügel hinauf zum Friedhof gehen, haben Sie einen
atemberaubenden Blick auf das Motu Hanakee. Unter einem riesigen Frangipani-Baum befindet sich ein
Grabstein mit dem einfachen Worten: Paul Gauguin 1903. In der Nähe befindet sich das Grab eines anderen
berühmten Europäers, der sich ebenfalls in Hiva Oa verliebte: der belgische Singer-Songwriter Jacques Brel, der
1978 starb. (F M A)
8. Tag: Fatu Hiva (Omoa – Hanavave)
Fatu Hiva, die üppigste und abgelegenste der Marquesas-Inseln, ist
auch ein Handwerkszentrum der Marquesas. Im Dorf Omoa zeigen die
Frauen, wie man Tapa herstellt, indem man die Rinde von Maulbeer-,
Banyan- oder Brotfruchtbäumen zerdrückt, und wie man einen
Blumenstrauß, „Umuhei“, herstellt, eine Mischung aus den Pflanzen
der Insel, die zum Parfümieren der Haare verwendet werden. Nach
dem Besuch des Dorfes können sich die sportlicheren Passagiere für
eine 10 Meilen lange Wanderung entscheiden, die sie von Omoa nach
Hanavave führt und atemberaubende Ausblicke auf die hohen Klippen
bietet. Auf dem Berggipfel wird ein Picknick-Mittagessen serviert.
Nicht-Wanderer segeln an Bord der Aranui von Omoa nach Hanavave
zur Bay of Virgins, die als eine der schönsten Buchten der Welt gilt.
Treffen Sie sich im Dorf zu einer Darbietung der Herstellung von
Kokosnussöl „Pani“ und dem Dufttuch „Aeu Pipi“. Nehmen Sie bei
unserer Abreise an der Abschiedszeremonie auf Deck 7 teil. (F M A)
9. Tag: Auf See
Ein Tag, um sich von den Emotionen des Marquesas-Archipels zu erholen. Während unserer Überfahrt zu den
herrlichen Tuamotu-Inseln werden den ganzen Tag über interessante Vorträge und Aktivitäten angeboten. (F M
A)
10. Tag: Rangiroa oder Makatea
RANGIROA: Beobachten Sie von den offenen Decks aus die Ankunft im
größten Atoll Französisch-Polynesiens und dem zweitgrößten der Welt.
Sie betreten den Tiputa Pass, einen der Pässe von Rangiroa. Ausflüge
mit dem Glasbodenboot und Tauchen sind möglich (nur für
zertifizierte Taucher, Anmeldung an der Rezeption). Wenn Sie sich
gegen einen Besuch entscheiden, können Sie den weißen Sandstrand
und die durchsichtige Lagune von Rangiroa genießen. An den
„Mamas“-Ständen gibt es eine hervorragende Auswahl an
Muschelketten, Ketten und Schlüsselanhängern sowie anderen kleinen
Souvenirs, die am Strand verkauft werden. Die Aranui wird zur
Mittagszeit ablegen und zur magischen Insel Bora Bora segeln.
MAKATEA: Umgeben von steilen Klippen, die sich fast 240 Fuß über
dem Meeresspiegel erheben, ist Makatea das einzige Atoll der
Tuamotu-Inseln mit Trinkwasser, das aus seinen unterirdischen
Höhlen stammt. Aufgrund des Phosphatabbaus von 1917 bis 1964 war es einst ein wohlhabendes Atoll, heute
ist es fast vollständig verlassen und es sind nur noch wenige Familien übrig. Heute leben die Einwohner vom
Kopraanbau, der Fischerei und dem Handel mit Kokosnusskrabben. Es bietet sich die Möglichkeit, die Überreste
der Vergangenheit Makateas und der Phosphatgewinnung zu besichtigen. Die Passagiere steigen per Tender am
Temao-Pier aus und beginnen die Reise durch das Atoll zu Fuß oder mit dem Auto. Besuchen Sie die heiligen
Höhlen von Makatea und machen Sie ein Picknick unter den Klippen oder am Strand. (F M A)
11. Tag: Bora Bora
Bei Ihrer Ankunft in Bora Boras weltberühmter Lagune aus schillernden Blau- und Grüntönen werden Sie vom
majestätischen „Mount Otemanu“, dem höchsten Gipfel der Insel, begrüßt. In diesem perfekten Inselparadies
können Sie einen Tag am Strand und ein Barbecue auf einem privaten Motu genießen, umgeben von
kristallklarem Wasser, dem „Motu Tapu“. Gegen Aufpreis können Sie außerdem aus einer Vielzahl optionaler
Ausflüge wählen: Tauchen, Lagunentouren mit dem Boot und Motorkanu, Schwimmen mit Haien und Rochen!
Bora Bora war ein amerikanischer Militäraußenposten während des Zweiten Weltkriegs und Überreste des
Krieges wie Kanonen und Bunker können auf einer 4X4-Tour besichtigt werden. Abfahrt am Abend nach
Papeete. (F M A)
12. Tag: Rückkehr nach Tahiti (Papeete)
Dies ist das Ende ihrer Reise. Es ist Zeit, Nānā (Auf Wiedersehen) zu
sagen!
Änderungen vorbehalten.
Im Reisepreis enthaltene Leistungen
- 11 Nächte in der gebuchten Kabinenkategorie auf der Aranui 5
- Vollpension gemäß Reiseverlauf (F= Frühstück, M= Mittagessen, A=Abendessen)
- Eine Flasche Wasser und eine Flasche Wein zu den Mahlzeiten (M, A)
- Geführte Ausflüge (Französisch, Englisch oder Deutsch), Picknicke und Mahlzeiten an Land
Abfahrt immer Samstags alle 2 Wochen – Termine bis Ende 2026 buchbar!
Einzelne Termine für die Austral Inseln verfügbar – auf Anfrage.
Kabinentypen
Standard Single: (Außenkabine, ca. 9,5qm, Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, ohne Balkon)
Standard Kabine DZ: (Außenkabine, ca. 11qm, Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, ohne Balkon)
Deluxe Kabine DZ mit Balkon: (Außenkabine, ca. 13qm, Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, Föhn)
Superior Deluxe Kabine mit Balkon: (Außenkabine, ca. 14,5 qm, Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, Föhn)
Junior Suite ohne Balkon: (Außenkabine ca. 18 m² ohne Balkon, Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, Föhn, Schmink- und Schreibtisch, Doppelbett oder 2 Twin-Betten)
Junior Suite mit Balkon: (Außenkabine ca. 18 m² mit Balkon, Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, Föhn, Schmink- und Schreibtisch, Doppelbett oder 2 Twin-Betten)
Premium Suite (für 2-3 Personen): (Außenkabine ca. 18 m²) mit privatem Außenbalkon (4 m²), Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, Föhn, Schmink- und Schreibtisch, Glasschiebetüren; halbgeschlossenes Schlafzimmer, Doppelbett oder 2 Twin-Betten)
Royal Suite (für 2-3 Personen): (Außenkabine ca. 22 m²) mit privatem Außenbalkon (9,5 m²), Klimaanlage, Dusche, TV, Kühlschrank, Safe, Föhn, Schmink- und Schreibtisch, Glasschiebetüren; halbgeschlossenes Schlafzimmer, Doppelbett oder 2 Twin-Betten)
Tipps und Hinweise:
- Gerne stellen wir Ihnen das Ausflugsprogramm während der Reise auf Anfrage zur Verfügung.
- Sollten Sie im Anschluss an Ihre Schiffsreise noch ein paar Tage entspannen wollen, so können wir Ihnen gerne ein individuelles Anschlussprogramm zusammenstellen.
- Routen und Tagesabläufe können sich kurzfristig ändern
- Gerne bieten wir Ihnen auch die internationalen Flüge ab/bis Deutschland mit an.
Rechtliche Hinweise
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und der Geoplan KIWI Tours GmbH zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt. Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von Geoplan KIWI Tours bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Geoplan KIWI Tours ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistung gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. Diese ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem Geoplan einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerischen Zwecke des Reisenden geschlossen hat. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von Geoplan KIWI Tours im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Geoplan KIWI Tours, nebst ergänzenden Informationen von Geoplan KIWI Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen. Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende Geoplan KIWI Tours den Abschluss des Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Geoplan KIWI Tours empfiehlt die Buchung mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. 1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von Geoplan KIWI Tours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Geoplan KIWI Tours dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen. 1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Geoplan KIWI Tours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Geoplan KIWI Tours auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Geoplan KIWI Tours gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt. 1.4 Geoplan KIWI Tours weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Geoplan KIWI Tours und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. 2. Bezahlung 2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Bei gekennzeichneten Sonderangeboten, insbesondere bei deren Buchung über darauf spezialisierte Onlinevermittler (z.B. Secret Escapes), sowie Reisen, die aufgrund restriktiver Einkaufskonditionen durch Geoplan KIWI Tours bei seinen Leistungsträgern besondere Zahlungsbedingungen haben, ist Geoplan KIWI Tours berechtigt, eine höhere Anzahlung zu verlangen. Hierüber wird der Reisende von Geoplan KIWI Tours vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch Geoplan KIWI Tours nicht mehr abgesagt werden kann. 2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder Geoplan KIWI Tours die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig. 2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig. 2.4 Sofern der Reisende den Reisepreis per SEPA-Lastschrift bezahlen will, hat dieser seine Einwilligung hierzu auf einem von Geoplan KIWI Tours zur Verfügung gestellten Formular zu erteilen. Bei Zahlung mit einer Firmen (Corporate)-Kreditkarte von Visa oder MasterCard erhebt Geoplan KIWI Tours ein kostendeckendes Serviceentgelt in Höhe von 1 % des Reisepreises. Bei einer Zahlung mit jeglicher American Express-Kreditkarte erhebt Geoplan KIWI Tours ein kostendeckendes Serviceentgelt in Höhe von 2 % des Reisepreises. 2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet oder die Kreditkarte nicht belastet werden kann bzw. die Lastschrift vom Kreditinstitut des Reisenden nicht ausgeführt wird, ist Geoplan KIWI Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder Geoplan KIWI Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat. 3. Leistungen und Leistungsänderungen 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Geoplan KIWI Tours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Geoplan KIWI Tours unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG. 3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von Geoplan KIWI Tours nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG von Geoplan KIWI Tours hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, oder Auskünfte zu geben sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Geoplan KIWI Tours hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen bzw. den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Geoplan KIWI Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. Geoplan KIWI Tours hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Geoplan KIWI Tours gesetzten angemessenen Frist a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder c) die Teilnahme an einer von Geoplan KIWI Tours gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären. Wenn der Reisende gegenüber Geoplan KIWI Tours nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von Geoplan KIWI Tours unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Geoplan KIWI Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte Geoplan KIWI Tours gegenüber unverzüglich nach der Erklärung von Geoplan KIWI Tours über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies schriftlich oder in Textform zu tun. 3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651 m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Geoplan KIWI Tours bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson) 4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Geoplan KIWI Tours unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Geoplan KIWI Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Geoplan KIWI Tours eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von Geoplan KIWI Tours zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3 Geoplan KIWI Tours hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Geoplan KIWI Tours oder dem Reisemittler wie folgt berechnet: a) allgemeine Stornopauschale bei Individualreisen: bis 90. Tag vor Reisebeginn 20 % ab 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 25 % ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 40 % ab 29. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 60 % ab 09. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt 90 % b) allgemeine Stornopauschale bei Gruppenreisen: bis 90. Tag vor Reisebeginn 20 % ab 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 45 % ab 29. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 % ab 09. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt 90 % c) Stornopauschale bei Buchung von Sonderangebo- ten/Specials über Onlinevermittler (z.B. Secret Escapes): bis 31. Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises ab 30. Tag bis 25. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtpreises ab 24. Tag bis 18. Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtpreises ab 17. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises ab 10. Tag bis 03. Tag vor Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtpreises d) besondere Stornopauschale: Andere von Geoplan KIWI Tours angebotene Sonderangebote/Specials sowie individuell ausgearbeitete Angebote können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot ausdrücklich hingewiesen wird. Geoplan KIWI Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Geoplan KIWI Tours nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Geoplan KIWI Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Geoplan KIWI Tours nachzuweisen, dass Geoplan KIWI Tours durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann. 4.5 Geoplan KIWI Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Geoplan KIWI Tours das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist Geoplan KIWI Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen. 4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von Geoplan KIWI Tours ausdrücklich empfohlen. 4.7 Ist Geoplan KIWI Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. 4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung Geoplan KIWI Tours nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. 5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn 5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBG nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt. 5.2 Sofern Geoplan KIWI Tours auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum 28. Tag vor Reiseantritt die Geoplan KIWI Tours durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungskosten oder Stornokosten (bei nicht-erstattbaren Tarifen) für gebuchte Flüge oder Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung mitgeteilt, ebenso wie ein durch die Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern von Geoplan KIWI Tours nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten. 5.3 Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4.3 ff. zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Geoplan KIWI Tours ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Geoplan KIWI Tours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Geoplan KIWI Tours empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl und Kündigung durch Geoplan KIWI Tours 7.1 Geoplan KIWI Tours kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Geoplan KIWI Tours a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. 7.2 Geoplan KIWI Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Geoplan KIWI Tours nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt Geoplan KIWI Tours, so behält Geoplan KIWI Tours den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Geoplan KIWI Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8. Mitwirkungspflichten des Reisenden 8.1 Reiseunterlagen Der Reisende hat Geoplan KIWI Tours oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von Geoplan KIWI Tours mitgeteilten Frist erhält. 8.2 Mängelanzeige Geoplan KIWI Tours ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Geoplan KIWI Tours gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Geoplan KIWI Tours vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Geoplan vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Geoplan direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von Geoplan KIWI Tours nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Geoplan KIWI Tours für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von Geoplan KIWI Tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit Geoplan KIWI Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 8.3 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende Geoplan KIWI Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch Geoplan verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. 8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung: a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch Geoplan KIWI Tours lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich Geoplan KIWI Tours gem. den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an Geoplan KIWI Tours entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a). 9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung von Geoplan KIWI Tours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Geoplan KIWI Tours gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. 9.2 Geoplan KIWI Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Geoplan KIWI Tours sind. Geoplan KIWI Tours haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Geoplan KIWI Tours ursächlich waren. 9.3 Geoplan KIWI Tours haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Geoplan KIWI Tours oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung 10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Geoplan KIWI Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen. 10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 10.3 Geoplan KIWI Tours weist nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass Geoplan KIWI Tours nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt, hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte Geoplan KIWI Tours freiwillig daran teilnehmen, wird Geoplan KIWI Tours die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen. 11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften 11.1 Geoplan KIWI Tours unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. 11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Geoplan KIWI Tours nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat. 11.3 Geoplan KIWI Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Geoplan KIWI Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Geoplan KIWI Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 12. Informationen zur Identität ausführender Luft- fahrtunternehmen Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Geoplan KIWI Tours, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Geoplan KIWI Tours verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Geoplan KIWI Tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Geoplan KIWI Tours den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Geoplan KIWI Tours den Reisenden über den Wechsel informieren. Geoplan KIWI Tours muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de. 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Geoplan KIWI Tours findet deutsches Recht Anwendung. 13.2 Der Reisende kann Geoplan KIWI Tours nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Geoplan KIWI Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von Geoplan KIWI Tours vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und Geoplan KIWI Tours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Reiseveranstalter: Geoplan KIWI Tours GmbH Geschäftsführer: Tobias Büttner Kapuzinerstr. 7 a 80337 München Tel.: +49 89 7466250 E-Mail: info@a-parkerkiwitours-com www.kiwitours.com Datenschutzhinweis: Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Geoplan KIWI Tours GmbH und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.geoplan-reisen.de/rechtliches/datenschutzhinweis/ hinterlegt und können auch bei Geoplan KIWI Tours GmbH angefordert werden. Fernabsatzverträge: Geoplan KIWI Tours GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Geoplan KIWI Tours GmbH und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Reiseversicherungen: Geoplan KIWI Tours GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Stand: 15.10.2020 / ©JD
Tahiti Tourisme ist mit keinem Reiseveranstalter verbunden, und die Zusammenarbeit mit einem Reiseveranstalter begründet keine besondere Agentur oder Partnerschaft.
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